Moderne Vorhangdekorationen und Farbgestaltung.
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Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), welche dem Kunden
mit der Offerte ausgehändigt werden, bilden zusammen mit den
gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts
(nachfolgend OR) die vertragliche Grundlage für die bestellten Arbeiten.
Das
Unternehmen gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung
der Maler- und/oder Gipser-Arbeiten sowie Lackierungen nach dem
aktuellen Stand der Technik in der Schweiz, welcher sich aus den
relevanten technischen Normen und Empfehlungen sowie Merkblättern des
SMGV (smgv.ch) ergibt.
Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung gemäss Offerte/Werkvertrag.
Das Unternehmen ist berechtigt, Akontorechnungen zu stellen.
Der Kunde bezahlt die mit Ablieferung der Arbeiten fällige Forderung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Für
Arbeiten nach Aufwand gelten die vereinbarten Tarife gemäss
Offerte/Werkvertrag oder falls keine vereinbart wurden die des
Branchenverbandes SMGV (SMGV Arbeiten nach Aufwand).
Der
Kunde prüft die Maler- und/oder Gipser-Arbeiten sowie die Lackierungen
umgehend nach deren Abschluss bzw. Auslieferung. Stellt er dabei Mängel
fest, halten der Kunde und das Unternehmen (nachfolgend gemeinsam als
"Parteien" bezeichnet) diese Mängel mit Vorteil schriftlich fest und
vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung
(Umfang und Frist). Der Kunde kann weitere Forderungen (Wandelung,
Minderung oder Schadenersatz) nur geltend machen, wenn das Unternehmen
die Nachbesserung überhaupt nicht ausführt oder das Ergebnis trotz
Nachbesserung nicht mangelfrei ist.
Prüft der Kunde die Arbeiten
nicht umgehend nach deren Abschluss bzw. Auslieferung oder innert einer
mit dem Unternehmen vereinbarten Frist, so gelten die Arbeiten als
mangelfrei genehmigt.
Es ist Aufgabe des Kunden, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern.
Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen.
Daher
kann das Unternehmen für Kreidungen, Farbtonveränderungen und
Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung
übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten
Produkten unterschiedlich.
Der Kunde muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen.
Instandhaltungsanleitungen geben darüber detailliert Auskunft (Instandhaltungs-Anleitungen).
Die Parteien haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts.
Die Haftung
wird soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf den Wert der
vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt.
Zudem ist die Haftung des Unternehmens für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Das Unternehmen erhebt Personendaten des Kunden, um die Anfrage und den Auftrag ordnungsgemäss auszuführen.
Zu den Personendaten des Kunden gehören insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Es ist ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung berechtigt, Fotos zu Referenzzwecken zu verbreiten.
Die Arbeiten werden ohne Kunden- und Objektangaben publiziert.
Die Verjährungsfristen für Forderungen des Kunden aus Sachgewährleistungen (also für Forderungen aufgrund von mangelhaften Maler- und/oder Gipser-Arbeiten und/oder Lackierungen) werden einheitlich auf zwei Jahre festgelegt.
Ausgabe 09.2025
BIRCHER AG
OFFICE@BIRCHERAG.CH
TEL. GRATIS 0800 555 666
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