Kundenorientiertes Verhalten | Verhaltens-Codes

Wohnraum-Gestaltung

Moderne Vorhangdekorationen und Farbgestaltung.

Wollen Sie mehr Atmosphäre in Ihren Wohnräumen schaffen? ...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Maler- u. Gipserarbeiten sowie Lackierungen

  

1. Vertragliche Grundlage

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), welche dem Kunden mit der Offerte ausgehändigt werden, bilden zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (nachfolgend OR) die vertragliche Grundlage für die bestellten Arbeiten.

2. Maler- und/oder Gipserarbeiten sowie Lackierungen

Das Unternehmen gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Maler- und/oder Gipser-Arbeiten sowie Lackierungen nach dem aktuellen Stand der Technik in der Schweiz, welcher sich aus den relevanten technischen Normen und Empfehlungen sowie Merkblättern des SMGV (smgv.ch) ergibt.

3. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung gemäss Offerte/Werkvertrag.
Das Unternehmen ist berechtigt, Akontorechnungen zu stellen.
Der Kunde bezahlt die mit Ablieferung der Arbeiten fällige Forderung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Für Arbeiten nach Aufwand gelten die vereinbarten Tarife gemäss Offerte/Werkvertrag oder falls keine vereinbart wurden die des Branchenverbandes SMGV (SMGV Arbeiten nach Aufwand).

4. Prüfung der Maler- und/oder Gipser-Arbeiten sowie Lackierungen

Der Kunde prüft die Maler- und/oder Gipser-Arbeiten sowie die Lackierungen umgehend nach deren Abschluss bzw. Auslieferung. Stellt er dabei Mängel fest, halten der Kunde und das Unternehmen (nachfolgend gemeinsam als "Parteien" bezeichnet) diese Mängel mit Vorteil schriftlich fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). Der Kunde kann weitere Forderungen (Wandelung, Minderung oder Schadenersatz) nur geltend machen, wenn das Unternehmen die Nachbesserung überhaupt nicht ausführt oder das Ergebnis trotz Nachbesserung nicht mangelfrei ist.
Prüft der Kunde die Arbeiten nicht umgehend nach deren Abschluss bzw. Auslieferung oder innert einer mit dem Unternehmen vereinbarten Frist, so gelten die Arbeiten als mangelfrei genehmigt.

5. Unterhalt von Beschichtungen

Es ist Aufgabe des Kunden, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern.
Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen.
Daher kann das Unternehmen für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich.
Der Kunde muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen.
Instandhaltungsanleitungen geben darüber detailliert Auskunft (Instandhaltungs-Anleitungen).

6. Haftung

Die Parteien haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts.
Die Haftung wird soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf den Wert der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt.
Zudem ist die Haftung des Unternehmens für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

7. Datenschutz

Das Unternehmen erhebt Personendaten des Kunden, um die Anfrage und den Auftrag ordnungsgemäss auszuführen.
Zu den Personendaten des Kunden gehören insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Es ist ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung berechtigt, Fotos zu Referenzzwecken zu verbreiten.
Die Arbeiten werden ohne Kunden- und Objektangaben publiziert.

8. Verjährung

Die Verjährungsfristen für Forderungen des Kunden aus Sachgewährleistungen (also für Forderungen aufgrund von mangelhaften Maler- und/oder Gipser-Arbeiten und/oder Lackierungen) werden einheitlich auf zwei Jahre festgelegt.


Ausgabe 09.2025


Kontakt

BIRCHER AG
OFFICE@BIRCHERAG.CH
TEL. GRATIS 0800 555 666
SUHR/AARAU   FRICK   BIRSFELDEN/BASEL   OLTEN   BADEN

Facebook

Aktuelle Infos. Hinter die Kulissen blicken. … mehr

In Farb und Form enorm!